Rechtsprechung
BGH, 08.05.1952 - 5 StR 379/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.1952 - 1 StR 850/51
Fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfall - Pflichtwidrige Nichtherabsetzung der …
Auszug aus BGH, 08.05.1952 - 5 StR 379/52
Dem ist durch das richtige Verhältnis der beleuchteten Fahrstrecke zum eigenen Bremsweg zu begegnen (vgl.1 StR 850/51 vom 11.3.52).
- BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem …
Der Schutzbereich dieser Norm erstreckt sich allerdings auch auf solche Hindernisse, die durch Verschulden eines anderen in den nicht einsehbaren Raum gelangt sind (vgl. BGHSt 2, 188; BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 379/52, VRS 4, 359, 360; vom 21. Januar 1954 - 4 StR 681/53, VRS 6, 296; Weigelt, DAR 1960, 226). - BGH, 03.01.1957 - 4 StR 440/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.01.1954 - 4 StR 681/53
Rechtsmittel
Kraftfahrer auf öffentlicher Straße haben jedoch - im Gegensatz etwa zu Straßenbahnen, die auf eigenen Gleiskörpern verkehren - immer mit plötzlich auftauchenden Hindernissen aller Art zu rechnen (…RG a.a.O.); denn es ist eine Erfahrungstatsache, daß sich durch unabwendbaren Zufall oder durch fremde Schuld auf Straßen jederzeit Hindernisse der verschiedensten Art, insbesondere nicht oder schlecht beleuchtete Fahrzeuge, befinden können (vgl. BGH 1 StR 850/51 vom 11. März 1952 in BGHSt 2, 188 und VRS 4, 271, 5 StR 379/52 vom 8. Mai 1952 in VRS 4, 359). - BGH, 08.11.1956 - 4 StR 303/56
Rechtsmittel
Kraftfahrer auf öffentlicher Straße haben immer mit für sie plötzlich auftauchenden Hindernissen aller Art zu rechnen (vgl RGSt 76, 71 [73]); denn es ist eine Erfahrungstatsache, daß sich durch unabwendbaren Zufall oder durch fremde Schuld jederzeit Hindernisse der verschiedensten Art dort befinden können (vgl BGHSt 2, 188; BGH 5 StR 379/52 vom 8.5.1952 in VRS 4, 359).